Feuerwerksregelung
Mo, 23. Dezember 2024
Der Neujahrswechsel steht kurz bevor. Bitte beachten Sie daher folgendes:
Das Pyrotechnikgesetz 2010 (§ 38) verbietet das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Ortsgebiet ganzjährig.
Es sein denn, die Verwendung erfolgt im Rahmen einer genehmigten Mitverwendung gemäß § 28 Abs. 4 oder § 32 Abs 4 PyroTG, die eine bescheidmäßige Einzelentscheidung mit den erforderlichen Auflagen, Bedingungen und Befristungen darstellt.
Zusätzlich appellieren wir an alle Gemeindebürger/innen, Rücksicht auf die Mitbürger/innen sowie auf die Haustiere zu nehmen.
Das Pyrotechnikgesetz 2010 (§ 38) verbietet das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Ortsgebiet ganzjährig.
Es sein denn, die Verwendung erfolgt im Rahmen einer genehmigten Mitverwendung gemäß § 28 Abs. 4 oder § 32 Abs 4 PyroTG, die eine bescheidmäßige Einzelentscheidung mit den erforderlichen Auflagen, Bedingungen und Befristungen darstellt.
Zusätzlich appellieren wir an alle Gemeindebürger/innen, Rücksicht auf die Mitbürger/innen sowie auf die Haustiere zu nehmen.
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4615 Holzhausen
Telefon: +43 7243 57155
Fax: +43 7243 57555
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